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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 351/16

Datum:
17.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 351/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0617.6B351.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 L 204/16
Schlagworte:
Umsetzung Sachlicher Grund
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Forstoberinspektors auf Erlass einer einstweiligen Anord-nung mit dem Ziel, seine Umsetzung auf einen anderen Dienstposten zu verhindern.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt

 
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