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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 253/16

Datum:
15.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 253/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0615.6B253.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 2545/15
Schlagworte:
Auswahlverfahren Ausschreibung Konstitutives Anforderungsprofil Statusamt Bestenauslese
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung ausgesprochene Untersagung, eine nach der Besoldungsgruppe A 12 bewertete Beförderungsstelle mit einem Mitkonkurrenten zu besetzen.

Zur Bestimmung des Anforderungsprofils anhand des Statusamtes bzw. zwingender Erfordernisse des angestrebten Dienstpostens.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird insgesamt abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 13.000,00 Euro festgesetzt.

 
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