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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 186/16

Datum:
25.04.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 186/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0425.6B186.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 3797/15
Schlagworte:
Versetzung Haushalt Rückversetzung Planstelle
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde eines Regierungsamtmanns, der mit seinem Antrag die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Rücknahme seiner Versetzung begehrt.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage vom 10. November 2015 (Az.: 2 K 7556/15) gegen den Rücknahmebescheid des Polizeipräsidiums Düsseldorf vom 14. Oktober 2015 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
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