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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1397/15

Datum:
28.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1397/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0128.6B1397.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 2411/15
Schlagworte:
Polizeidienstfähigkeit Untersuchungsanordnung Formelle und inhaltliche Anforderungen
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Ersten Polizeihauptkommissars, dessen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung darauf gerichtet ist, bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens der Anordnung einer polizeiärztlichen Untersuchung nicht Folge leisten zu müssen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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