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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1358/15

Datum:
27.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1358/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0127.6B1358.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 L 2412/15
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Regierungsdirektors auf Erlass einer einstweiligen Anord-nung mit dem Ziel, eine JVA-Leiterstelle (A 16) bis zur erneuten Entscheidung über seine Bewerbung nicht zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 22.000,00 Euro festgesetzt.

 
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