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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1357/15

Datum:
22.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1357/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0222.6B1357.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 L 3141/15
Schlagworte:
Auswahlverfahren Beförderung Dokumentation
Leitsätze:

Erfolgreiche Beschwerde einer Städtischen Oberamtsrätin in einem die Besetzung einer Beföderungsstelle eines Leiters des Amtes für Soziales, Wohnen und Rettungswesen betreffenden Konkurrentenstreitverfahren.

Zur Verpflichtung des Dienstherrn, die wesentlichen Auswahlerwägungen zu dokumentieren.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die intern ausgeschriebene Beförderungsstelle eines Leiters/einer Leiterin des Amtes für Soziales, Wohnen und Rettungswesen nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entschieden worden ist.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 19.000 Euro festgesetzt.

 
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