Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1348/15

Datum:
07.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1348/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0107.6B1348.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 L 655/15
Schlagworte:
Vorwegnahme der Hauptsache unzumutbare Nachteile
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde eines Landgestüthauptwärters gegen den ablehnenden Be-schluss des Verwaltungsgerichts, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen An-ordnung zu verpflichten, ihn unverzüglich wieder auf dem bis Juli 2011 innegehabten Dienstposten zu verwenden.

Zum Erfordernis drohender schlechthin unzumutbarer Nachteile für eine die Haupt-sache vorwegnehmende einstweilige Anordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank