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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1298/16

Datum:
05.12.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6.Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1298/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1205.6B1298.16.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Es wird festgestellt, dass der Antragsteller vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache - 3 K 9093/16 (VG Köln) - nicht verpflichtet ist, sich auf der Grundlage der Untersuchungsaufforderung des Antragsgegners vom 15. Juni 2016 einer amtsärztlichen Untersuchung zu unterziehen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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