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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1172/16

Datum:
02.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1172/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1102.6B1172.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 2165/16
Schlagworte:
Einstellung Polizeivollzugsdienst Beamtenverhältnis auf Widerruf Charakterliche Eignung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Bewerbers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des Polizeivollzugsdienstes.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechts-züge jeweils auf die Wertstufe bis 7.000,00 Euro festgesetzt.

 
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