Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 773/15

Datum:
01.12.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 A 773/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1201.6A773.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 3931/13
Schlagworte:
Probezeit Erprobung Führungserprobung Beförderung Statusamt Dienstposten Dienstpostenbewertung Bewährung
Leitsätze:

Erfolgreiche Feststellungsklage einer auf dem Dienstposten einer Gemeinschaftsschulleiterin (Schulversuch nach § 25 SchulG NRW) eingesetzten Sekundarschuldirektorin darauf, dass sie mit dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit einen Anspruch auf Ernennung im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit hinsichtlich des zunächst auf Probe übertragene Amtes in leitender Funktion (Gesamtschuldirektorin, Besoldungsgruppe A 15 LBesO) hatte.

 

Es trifft auf keine rechtlichen Bedenken, wenn der Dienstherr die Zuordnung eines Dienstpostens zu einem bestimmten Statusamt nicht durch Gesetz oder Rechtsverordnung (LBesO) vornimmt, sondern mittels eines Organisationsakts.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Das angefochtene Urteil ist in diesem Umfang wirkungslos.

Im Übrigen wird das angefochtene Urteil geändert.

Es wird festgestellt, dass der Bescheid vom 18. November 2003 rechtswidrig und das beklagte Land verpflichtet war, die Klägerin zum 1. August 2013 zur Gesamtschuldirektorin im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit (Besoldungsgruppe A 15 LBesO) zu ernennen.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 v.H. des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank