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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 623/14

Datum:
07.03.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 623/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0307.6A623.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3213/12
Schlagworte:
Regelbeurteilung Beurteilungsgrundlagen Nebentätigkeit
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Zulassung der Berufung, der mit seiner Klage die Neuerteilung einer Regelbeurteilung begehrt.

Zur Pflicht des Beurteilers, eine Nebentätigkeit als Mitglied der Prüfungskommission für den gehobenen Polizeidienst von geringem zeitlichen Umfang in der Regelbeurteilung zu berücksichtigen.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf  5.000 Euro festgesetzt.

 
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