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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 428/14

Datum:
02.05.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 428/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0502.6A428.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 4 K 1620/12
Schlagworte:
Körperschaft Umbildung Versorgungsverwaltung Übernahme Übernahmeverfügung Einvernehmen
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag des beigeladenen Landes auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem die auf Übernahme des bei einem Versorgungsamt beschäftigten Klägers in ein Beamtenverhältnis beim beklagten Landschaftsverband gerichtete Verfügung aufgehoben worden ist.

Zur Berücksichtigung veränderter Umstände zwischen der Herstellung des Einver-nehmens zwischen sämtlichen an der Umbildung beteiligten Körperschaften und dem Erlass der Übernahmeverfügung durch die aufnehmende Körperschaft.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Das beigeladene Land trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 40.000,00 Euro festgesetzt

 
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