Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2596/14

Datum:
19.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2596/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0219.6A2596.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 4 K 909/14
Schlagworte:
Beurteilung Absenkung Herabsetzung
Leitsätze:

Erfolgreiche Klage eines Regierungsbauamtsrats auf Neuerstellung einer dienstlichen Beurteilung.

Zum Erfordernis einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage für die Erstellung einer Beurteilung bzw. für die Herabsetzung des Beurteilungsvorschlags des Erstbeurtei-lers durch den Endbeurteiler.

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 4. November 2013 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts  für die Zeit vom 2. Juli 2010 bis zum 1. Juli 2013 erneut dienstlich zu beurteilen.

Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank