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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 2325/15

Datum:
21.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 2325/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0721.6A2325.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 1 K 963/14
Schlagworte:
Beurteilung Probezeitbeurteilung Einwände
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Stadtinspektors auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil, mit dem seine Klage auf Neuerstellung der Probezeitbeurteilung abgewiesen worden war.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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