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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1845/15

Datum:
25.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1845/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0725.6A1845.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 2067/14
Schlagworte:
Beigeordneter Benachteiligung Entschädigung Geschlecht Kommunalbeamter Wahl
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Stadtverwaltungsdirektorin (A 15) auf Zulassung der Beru-fung, die mit ihrer Klage die Zahlung einer Entschädigung wegen einer gegenüber dem gewählten männlichen Bewerber ungünstigeren Behandlung im Bewerbungs-verfahren um eine Beigeordnetenstelle begehrt (§ 15 Abs. 2 AGG).

Zur Beweislastregelung des § 22 AGG.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 19.241,31 Euro festgesetzt

 
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