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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1239/15

Datum:
21.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1239/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0721.6A1239.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 2 K 172/15
Schlagworte:
Gehobener Polizeivollzugsdienst Auswahlverfahren Tätowierung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Bewerbers um die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst auf Zulassung der Berufung, dessen Klage auf die Verpflichtung des Landes Nordrhein-Westfalen gerichtet ist, ihn zum Auswahlverfahren zuzulassen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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