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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 A 1116/14

Datum:
21.04.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 A 1116/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0421.6A1116.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 2678/13
Schlagworte:
Urlaubsabgeltung Erholungsurlaub Mindesturlaub
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeikommissars a.D. auf Zulassung der Berufung, der mit seiner Klage die finanzielle Abgeltung von vor seiner Zurruhesetzung krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaubs begehrt.

 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf  3.676,70 Euro festgesetzt.

 
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