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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 667/16

Datum:
13.09.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 A 667/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0913.5A667.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 2205/14
Schlagworte:
Sicherstellung Geld Herausgabeanspruch Eigentumsvermutung rechtsmissbräuchlich
Normen:
PolG NRW § 43 Nr. 2; PolG NRW § 46 Abs. 1 Satz 1; BGB § 1006
Leitsätze:

Aus dem Umstand, dass der Eigentümer des sichergestellten Geldes (bislang) nicht ermittelt werden konnte, ist nicht ohne weiteres auf den Wegfall der Sicherstellungsvoraussetzungen zu schließen.

Dem mutmaßlichen Willen des Eigentümers einer Sache entspricht es regelmäßig, einen zu seinem Nachteil eingetretenen und andauernden Verstoß gegen die Eigentumsordnung weiterhin im Wege der Sicherstellung zu unterbinden, auch wenn er nicht als Berechtigter ermittelt wird bzw. ermittelt werden kann.

Kann weiterhin nicht davon ausgegangen werden kann, dass derjenige, bei dem das Geld sichergestellt wurde, Eigentümer des sichergestellten Geldes ist, so kann sich dieser nicht zu seinen Gunsten darauf berufen, dass ein berechtigter Dritter bislang nicht ermittelt worden ist. Die Geltendmachung eines hierauf gestützten Herausgabeverlangens ist rechtsmissbräuchlich.

 
Tenor:

Das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Februar 2016 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden wird geändert, soweit der Klage stattgegeben worden ist. Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.

Unter Einbeziehung des unanfechtbar gewordenen Teils der Kostenentscheidung des Urteils erster Instanz wird die Kostenentscheidung wie folgt neu gefasst:

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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