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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 899/15

Datum:
18.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 899/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0118.4E899.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2814/15
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Ver-

sagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den

Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 13. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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