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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 813/15

Datum:
04.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 813/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0204.4E813.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 9 K 1248/10
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den die Erinnerung gegen die Ablehnung der Kostenfestsetzung zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 15.7.2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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