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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 E 226/16

Datum:
19.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 E 226/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0719.4E226.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 15/16
 
Tenor:

Die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 23.2.2016 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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