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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 B 600/15

Datum:
04.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 B 600/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0104.4B600.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 683/15
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. April 2015 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdever-fahren auf 10.000,00 EUR festgesetzt.

 
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