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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 729/15

Datum:
23.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 729/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0823.4A729.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 6996/14
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das auf die mündliche Verhandlung vom 6.3.2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ist wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Antragsverfahren auf               15.000,00 Euro festgesetzt.

 
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