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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 2407/13

Datum:
23.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 2407/13
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1123.4A2407.13.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 K 2081/13
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.9.2013 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen jeweils auf 15.000,00 € festgesetzt

 
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