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Oberverwaltungsgericht NRW, 4 A 136/16

Datum:
25.04.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
4. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 A 136/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0425.4A136.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 1531/15
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16.11.2015 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 4.000,00 EUR festgesetzt.

 
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