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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 628/16

Datum:
20.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 628/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0720.1B628.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 509/16
Leitsätze:

Rechtmäßiger Abbruch eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens, das darauf gestützt wird, dass der betreffende Dienstposten nicht mehr (auch) mit einem Beför-derungsbewerber besetzt werden soll, sondern ämtergleich nur noch mit einem Um- oder Versetzungsbewerber.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 20.959,38 Euro festgesetzt

 
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