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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1491/15

Datum:
29.03.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1491/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0329.1B1491.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1469/15
Schlagworte:
Bewerbungsverfahrensanspruch dienstliche Beurteilung Gesamturteil Begründung höherwertige Tätigkeit
Leitsätze:

Bei der im Rahmen der gewichtenden Zuordnung von Einzelbewertungen zum Gesamturteil einer dienstlichen Beurteilung gebotenen Berücksichtigung des Umstandes, dass der Beamte im Beurteilungszeitraum eine gemessen an seinem Statusamt höherwertige Tätigkeit ausgeübt hat, sind grundsätzlich sämtliche Einzelmerkmale zu betrachten. Es verletzt allgemein gültige Wertmaßstäbe, wenn insoweit überhaupt nur ein - als "wertprägend" für die Höherwertigkeit der ausgeübten Funktion eingestuftes - Einzelkriterium in die Überlegungen eingestellt wird.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.523,02 Euro festgesetzt.

 
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