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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1458/15

Datum:
22.02.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1458/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0222.1B1458.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1718/15
Leitsätze:

Einzelfall eines Konkurrentenstreitverfahrens, in dem die Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs nicht geprüft zu werden braucht, weil der Antragsteller keine Aussicht hat, in einem neuen Auswahlverfahren zum Zuge zu kommen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst tragen.

Der Streitwert wird für das Verfahren zweiter Instanz auf 15.338,85 Euro festgesetzt.

 
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