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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1442/15

Datum:
16.03.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1442/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0316.1B1442.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 15 L 1783/15
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 22. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre etwaigen außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 9.261,55 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

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