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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1064/14

Datum:
09.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1.Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 A 1064/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1109.1A1064.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 9 K 6503/11
Schlagworte:
Rückforderung von Ausbildungskosten Zeitsoldat Anerkannter Kriegsdienstverweigerer BWL-Studium Pilotenausbildung ersparte Aufwendungen zivilberufliche Nutzbarkeit
Normen:
SG § 56 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1
Leitsätze:

Grundsätzlich können nach § 56 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SG von einem als anerkanntem Kriegsdienstverweigerer aus dem Soldatendienstverhältnis entlassenen Zeitsoldaten, der während seines Dienstverhältnisses ein Studium und eine hiermit nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Fachausbildung absolviert hat, die von ihm für beide Ausbildungsgänge ersparten Aufwendungen erstattet verlangt werden.

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das angefochtene Urteil geändert.

Der Bescheid des Personalamtes der Bundeswehr vom 17. Juni 2010 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 4. November 2011 sowie der Änderungen durch die Schriftsätze der Beklagten vom 25. September 2013 und vom 23. Juli 2015 wird aufgehoben, soweit darin ein über 38.616,58 Euro hinausgehender Erstattungsbetrag festgesetzt worden ist. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird ebenso wie die Berufung des Klägers zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens zu 71 vom Hundert für den ersten Rechtszug und zu 63 vom Hundert für den zweiten Rechtszug; im Übrigen trägt der Kläger die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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