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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 573/15

Datum:
24.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 573/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1024.19E573.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 289/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Senat bewilligt dem Kläger Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren und ordnet ihm Rechtsanwalt M.        in F.          bei.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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