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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1233/15

Datum:
14.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1233/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1014.19E1233.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 K 136/15
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Senat bewilligt der Klägerin zur Durchführung des Klageverfahrens erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt O. aus Y., soweit sie die Aufhebung des Bescheides der Beklagten vom 9. Dezember 2014 in Bezug auf die Forderung eines Erstattungsbetrages in Höhe von 530,06 Euro begehrt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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