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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1154/15

Datum:
10.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1154/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1110.19E1154.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 K 4231/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Klageverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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