Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 95/16

Datum:
14.07.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 95/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0714.19B95.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 9 L 977/15
Leitsätze:

Ein Eilrechtsstreit auf Zulassung einer vom Jugendamt den Eltern bewilligten Lerntherapeutin zur Durchführung der Einzelförderung ihres Kindes während der Unterrichtszeit in den Räumen der Schule ist in der Hauptsache erledigt, wenn das Kind die Schule wechselt.

 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass das Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes in der Hauptsache erledigt ist.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 5. Januar 2016 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird für die Zeit bis zum Eingang der Erledigungserklärung der Antragstellerin auf 2.500,00 Euro und für die Zeit danach auf bis 1.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank