Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 346/16

Datum:
11.08.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 346/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0811.19B346.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 10 L 1754/15
Leitsätze:

Der Rat einer Stadt kann sein Planungsermessen aus den §§ 80 Abs. 1 Satz 1, 81 Abs. 2 Satz 1 SchulG NRW auch dann rechtmäßig ausüben, wenn er beschließt, die einzige evangelische Bekenntnisgrundschule aufzulösen und im Stadtgebiet ausschließlich katholische Bekenntnisgrundschulen verbleiben.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank