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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 2345/15

Datum:
28.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 2345/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1028.19A2345.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 23 K 1991/15
Leitsätze:

Die Regelung einer Friedhofssatzung, nach der ein Grabnutzungsrecht nur auf das älteste von mehreren Kindern des Verstorbenen übergeht, ist mit höherrangigem Recht vereinbar (Anschluss an OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. April 2016 - 2 LB 25/15 -, juris, Rdn. 58).

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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