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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 2011/14

Datum:
24.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 2011/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1024.19A2011.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 3304/13
Leitsätze:

Verlagert der Anbieter einer als jugendgefährdend indizierten Internetseite deren Inhalte nachträglich auf eine Internetseite unter einer anderen Internet-Adresse, entfällt regelmäßig das Rechtsschutzbedürfnis für eine gerichtliche Anfechtung der Listenaufnahme der ursprünglich verwendeten Internetseite.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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