Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1775/15.A

Datum:
29.12.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1775/15.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1229.19A1775.15A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 8 K 580/14.A
Leitsätze:

Das Bundesamt muss einen vor dem 20. Juli 2015 gestellten Asylantrag hinsichtlich der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 3 Abs. 4 AsylG auch dann materiell prüfen, wenn ein anderer Mitgliedstaat dem Antragsteller bereits subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutz gewährt hat, der Antragsteller also mit der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eine Aufstockung seines Schutzes begehrt.

 
Tenor:

Der Berufungszulassungsantrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Dem Kläger wird Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren bewilligt und Rechtsanwältin N.      in L.    beigeordnet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank