Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1467/15

Datum:
24.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1467/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1024.19A1467.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 19 K 289/15
Leitsätze:

Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO für die gerichtliche Überprüfung einer erledigten, auf § 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG gestützten jugendschutzrechtlichen Listenaufnahme lässt sich nicht auf den Gesichtspunkt des tiefgreifenden Grundrechtseingriffs stützen.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank