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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 A 1457/16

Datum:
22.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 A 1457/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1122.19A1457.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 K 4087/15
Leitsätze:

Für die Klage eines sog. Reichsbürgers auf Ausstellung einer Bescheinigung über eine frei erfundene, in Deutschland nicht existierende Staatsangehörigkeit fehlt die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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