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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 631/15

Datum:
14.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 631/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0114.18B631.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 374/15
Schlagworte:
Bundesagentur für Arbeit Zustimmung Zustimmungsfiktion Zustimmungsanfrage
Normen:
BeschV § 36 Abs. 2
Leitsätze:

Die Zweiwochenfrist des § 36 Abs. 2 BeschV beginnt nach Übermittlung der Zustimmungsanfrage durch die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt

 
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