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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1483/15

Datum:
06.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 1483/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1006.18B1483.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 3548/15
Schlagworte:
Arbeitnehmer Arbeitsmarkt Mitgliedstaat Rentenalter Ruhestand
Normen:
ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1; ARB 1/80 Art. 7 Satz 1
Leitsätze:

Zur Frage, ob ein Türke nach Erreichen des Rentenalters noch als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 anzusehen ist, der dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehört.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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