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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 810/15

Datum:
11.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 810/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0111.16E810.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 K 89/15
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 24. Juli 2015 wird auf die Beschwerde des Klägers geändert.

Dem Kläger wird zur Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt L.       T.        aus E.       bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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