Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 673/16

Datum:
10.10.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 673/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1010.16B673.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 6 L 389/16
Schlagworte:
medizinisch-psychologisches Gutachten Fahreignung Gutachten Gutachtenstelle Schlüssigkeit Überprüfung Kontrolle Verwaltungsgericht
Normen:
FeV § 11; FeV Anlage 4a Nr. 2 Buchst. a
Leitsätze:

Die Fahrerlaubnisbehörde und nachfolgend das Verwaltungsgericht sind berechtigt und verpflichtet ein vorgelegtes medizinisch-psychologisches Gutachten auf seine Schlüssigkeit hin zu überprüfen; wenn in diesem Zusammenhang Mängel zutage träten, kann ein in sich unschlüssiges Gutachten die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen.

 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 30. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank