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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 B 1039/16

Datum:
21.11.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 B 1039/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:1121.15B1039.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 2373/16
 
Tenor:

Nachdem die Beteiligten die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 29. August 2016 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

 
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