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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 942/14

Datum:
28.01.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 942/14
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0128.15A942.14.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 K 84/12
 
Tenor:

Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit insgesamt in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 25. Februar 2014 ist wirkungslos.

Unter Einbeziehung des Verfahrensteils, den die Beteiligten bereits erstinstanzlich in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, trägt der Kläger die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 90 %, die Beklagte trägt sie zu 10 %. Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Kläger ebenfalls zu 90 % und die Beklagte zu 10 %.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 42.301,86 € festgesetzt.

 
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