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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 243/16

Datum:
31.03.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 243/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0331.14B243.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 L 67/16
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller im Sommersemester 2016 eine 90minütige Klausur zum Thema "Allgemeine Wirtschaftspolitik" nach der Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre (DPO, in der Fassung vom 10.7.2013) oder eine Klausur entsprechend dem Antrag des Antragstellers vom 4.10.2016 zu stellen. Weiter wird der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, dem Antragsteller bis zum 30.4.2016 nach Maßgabe von § 17 DPO ein Thema für die Anfertigung der Diplomarbeit auszugeben.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

 
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