Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 3066/15

Datum:
21.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 3066/15
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0621.14A3066.15.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 10 K 1592/14
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
Leitsätze:

Innerhalb einer multiple-choice-Klausur können Aufgabenkomplexe gebildet und dergestalt bewertet werden, dass nicht jede richtige Antwort den gleichen Punktwert erhält, sondern dass die zu erzielenden Punkte mit der Anzahl richtiger Antworten überproportional ansteigen.

Der Zweitprüfer ist an das von dem Erstprüfer für die Bewertung einer multiple-choice-Klausur erstellte Schema nicht gebunden. Ein Verstoß hiergegen begründet einen Anspruch auf Neubewertung durch den Zweitprüfer.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 15.000,-  € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank