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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 97/16

Datum:
26.04.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 97/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0426.12E97.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 4891/15
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird mit Wirkung vom 12. April 2016 für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T.        aus X.      bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;

außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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