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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 246/16

Datum:
29.06.2016
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 246/16
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2016:0629.12E246.16.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 3071/15
 
Tenor:

Der angegriffene Beschluss wird geändert.

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das erstinstanzliche vorläufige Rechtsschutzverfahren auf 7870,00 € festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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